Kerstin Lehmann Übersetzungen - Landesflagge Bundesrepublik Deutschland
Kerstin Lehmann Übersetzungen - Landesflagge Schweden

Kerstin Lehmann

Übersetz- & Dolmetscherdienste
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Kerstin Lehmann

Übersetzungen und Dolmetschleistungen

Professionelle Übersetzungen bundesweit

Lassen Sie sich beraten

Fachübersetzungen für Wirtschaft und Recht

Mit Präzision zum geschäftlichen Erfolg

Seit über zwei Jahrzehnten übersetze ich Fachtexte in den Bereichen Wirtschaft und Recht. Meine akademische Laufbahn und langjährige Berufserfahrung ermöglichen es mir, eine breite Palette von Dokumenten präzise und zuverlässig zu übersetzen, um den geschäftlichen Anforderungen meiner Kunden gerecht zu werden.

Ich übersetze für Sie unter anderem:


  • Geschäftsberichte und Bilanzen
  • Kaufverträge
  • Handelsregisterauszüge
  • Geschäftskorrespondenz


und vieles mehr. Dabei stehe ich Ihnen als zuverlässige Partnerin zur Seite. Mein Ziel ist es, durch akkurate Übersetzungen den Grundstein für Ihren internationalen Erfolg zu legen.

Urkunden und Zeugnisse

Ihre persönlichen Dokumente in vertrauenswürdigen Händen

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin sichere ich Ihnen die präzise Übersetzung Ihrer persönlichen Urkunden und offiziellen Unterlagen zu. Ich übersetze für Sie unter anderem:


  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Schul-, Berufs- und Hochschulzeugnisse
  • Führerscheine und Kfz-Unterlagen
  • Steuer- und Rentenbescheide
  • Testamente und Erbscheine


und vieles mehr. Selbstverständlich werden Ihre Dokumente und persönlichen Daten von mir vertraulich und datenschutzkonform behandelt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ihre Dokumente verdienen höchste Präzision und Sorgfalt. Wenn Sie von meiner umfangreichen Erfahrung profitieren möchten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie eine präzise und professionelle Übersetzung erhalten, die ihren beabsichtigten Zweck zuverlässig erfüllt.

  • Fertigen Sie auch beglaubigte Übersetzungen an?

    Die landläufige Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist nicht ganz korrekt. Eine Beglaubigung bezieht sich auf die Echtheit der Originalurkunde und darf nur von einem Notar erteilt werden. Ich spreche lieber von einer „beeidigten Übersetzung“. Das bedeutet, dass ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung mit meiner Unterschrift und meinem offiziellen Stempel bestätige. Diese Übersetzungen werden von Gerichten, Behörden und Institutionen bundesweit anerkannt.

  • Was kostet die Übersetzung und wie schnell können Sie liefern?

    Kosten und Lieferzeiten hängen vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes ab. Gern erstelle ich Ihnen ein Angebot, wenn Sie mir Ihren Text unverbindlich vorab zusenden. Der Übersetzungsumfang wird üblicherweise in Normzeilen (à 55 Anschläge) berechnet. Insbesondere in der Übersetzungsrichtung Schwedisch-Deutsch wird die Übersetzung auf Grund von Unterschieden in Wortlänge und Satzbau jedoch immer etwas länger als das Original. Auch die Übersetzung von Stempelabdrücken und notwendige erklärende Anmerkungen des Übersetzers kommen meist noch hinzu. All dies fließt in meinen Kostenvoranschlag mit ein. Auf Wunsch kalkuliere ich Ihnen auf dieser Grundlage auch einen Festpreis.

  • Muss ich Ihnen die Originalurkunde zuschicken?

    Beeidigte Übersetzungen sollten grundsätzlich von der Originalurkunde angefertigt werden. Für Vorbesprechung und Kostenvoranschlag genügt zunächst eine Kopie bzw. ein Scan. Sie können mir das Original dann bei der Abholung der Übersetzung vorlegen. Wenn Sie weiter entfernt wohnen und Ihr Originaldokument nicht mit der Post versenden möchten, können Sie bei einer Behörde Ihres Heimatortes (z.B. Stadtverwaltung) eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen und mir diese zur Übersetzung zusenden. Eine nur elektronisch übermittelte Vorlage (Scan/PDF/JPEG) gilt als einfache/unbeglaubigte Kopie und wird in meinem Bestätigungsvermerk auch als solche bezeichnet. Übersetzungen auf Basis derartiger Kopien werden allerdings nicht von allen Behörden anerkannt, bitte erkundigen Sie sich vorab. Ich hefte meine Übersetzung in jedem Fall mit einer einfachen Kopie Ihres Ausgangstextes zusammen, so dass eine eindeutige Zuordnung zwischen Übersetzung und Vorlage gesichert ist.

  • Ich brauche nur eine auszugsweise Übersetzung, ist das möglich?

    Grundsätzlich sollen beeidigte Übersetzungen vollständig sein, d.h. den Gesamttext des Originals einschließlich aller Vorder- und Rückseiten, Stempelabdrücke usw. wiedergeben. Wird eine auszugsweise Übersetzung ausdrücklich gewünscht, so muss ich dies in der Überschrift und in meinem Bestätigungsvermerk angeben und sämtliche Auslassungen in der Übersetzung z.B. mit […] kenntlich machen. Ich empfehle Ihnen, mir dennoch das gesamte Dokument zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam können wir dann entscheiden, welche Ausschnitte und Inhalte erforderlich sind, damit die Übersetzung ihren beabsichtigten Zweck erfüllen kann.

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Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Ihre Dokumente verdienen höchste Präzision und Sorgfalt. Wenn Sie von meiner umfangreichen Erfahrung profitieren möchten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie eine präzise und professionelle Übersetzung erhalten,

die ihren beabsichtigten Zweck zuverlässig erfüllt.

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